Das Beteiligungsrisiko ähnelt dem
Kreditrisiko, weil es aus der Gefahr
besteht, dass die von einem
Kreditinstitut eingegangenen Beteiligungen
zu potenziellen Verlusten (aufgrund von Dividendenausfall,
Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverlusten oder Verminderung der
stillen Reserven) aus bereitgestelltem Eigenkapital, aus
Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) oder aus
Haftungsrisiken (z. B. Patronatserklärungen) führen können. Das
Beteiligungsrisiko erstreckt sich sowohl auf strategische Beteiligungen
(im banknahen Bereich) als auch auf operative Beteiligungen (im
Nichtbankensektor).